Sondernutzungspläne konkretisieren für bestimmte Gebiete, in denen die bau- und nutzungsrechtliche Grundordnung nicht ausreicht, die Nutzung und legen Grundsätze der Gestaltung fest. Im Siedlungsgebiet haben Sondernutzungspläne in Form von Gestaltungs- oder Baulinienplänen häufig den Zweck, städtebauliche und architektonische Qualität zu sichern. Oft werden Sondernutzungspläne auch eingesetzt, um den Bau und Betrieb grosser, raumrelevanter Bauten oder Anlagen zu regeln, beispielsweise für grössere publikumsintensive Anlagen oder für Kiesabbaugebiete.
Ihre Vorteile
- Rechtliche Sicherung eines Bauprojektes / Wettbewerbsergebnisses
- Erhöhte Anforderungen an städtebauliche und architektonische Qualität
- Möglichkeit von der Zonenordnung abzuweichen (insb. Baudichte, Höhenmasse)
- Rechtssicherheit für Entwicklung in Etappen oder bei Einzelbauweise
- Rechtliche Regelung für Spezialfragen (z.B. Lärmschutz, Erschliessung, Parkierung/Fahrten)
Unsere Dienstleistungen
- Gestaltungspläne
- Baulinienpläne
- Spezialplanungen (Kiesabbauplanung, Deponieplanung, Umweltverträglichkeitsprüfungen)
- Grundeigentümerverbindliche Gewässerraumausscheidung
- Anpassung Sondernutzungspläne an das neue Recht